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Nutzung von Text- und Notenmaterial für Aufführungen
Sie wollen ein Theaterstück auf eine Bühne bringen und sind sich nicht sicher, ob Sie dafür die Genehmigung eines Verlages benötigen?
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen nichtöffentlicher und öffentlicher Aufführung. Veranstaltungen, die nur von einem abgeschlossenen Personenkreis besucht werden, sind in der Regel nichtöffentlich. Dazu zählen Schulfeste, Gartenfeste, Hochzeiten, Betriebsfeiern. Für diese Veranstaltungen wird nicht geworben, die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Sie benötigen hier keinen Aufführungensvertrag und keine Genehmigung.
Ebenfalls genehmigungsfrei sind Aufführungen der Werke von Komponisten, Autoren und Bearbeitern (!), die länger als 70 Jahre tot sind.
Für alle anderen Fälle benötigen Sie einen Aufführungsvertrag von einem Theaterverlag.
Weiterführende Literatur:
![]() | Urheber- und Verlagsrecht: Urheberrechtsgesetz, Verlagsgesetz, Recht der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften, Internationales Urheberrecht mehr... |
![]() | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht mehr... |
![]() | Urheberrecht mehr... |
![]() | Grundriss des Urheberrechts (Start ins Rechtsgebiet) mehr... |
![]() | Patent-, Marken- und Urheberrecht: Leitfaden für Ausbildung und Praxis. Rechtsstand: Januar 2010 mehr... |
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